Wie groß dürfen meine Räder sein?

 Immer wieder erreicht den VDAT die Frage, warum die Reifengröße XY an einem bestimmten Fahrzeug nicht gefahren werden darf.

Die nicht mehr vorhandene Reifenbindung steht nicht damit in Zusammenhang...

...wie einige meinen könnten. Es gab Zeiten (und das ist noch gar nicht so lange her), da konnte der Fahrzeughersteller bestimmte Reifenmarken für die Verwendung auf seinem Fahrzeug vorschreiben. Die Markennennung war Bestandteil der Fahrzeugpapiere. Genutzt wurde die Möglichkeit von den Fahrzeugherstellern meist bei leistungsstarken Fahrzeugen. Die Reifenbindung wurde (bis auf sehr wenige Ausnahmen) zwischenzeitlich von der EU verboten.

Möchte man sein Auto mit schönen großen Leichtmetallrädern umrüsten, sind über die Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination hinaus einige Grundsätze zu beachten – einer davon ist der Abrollumfang. Die Seriengröße und die Umrüstgröße müssen in einem rechnerischen Bezug zueinander stehen. Ein Rad legt bei einer vollen Umdrehung eine bestimmte Strecke zurück – diese nennt man Abrollumfang. Bei einem Reifen z.B. der Dimension 195/65 R 15 sind das 1929 Millimeter.

Die elektronischen Helferlein im Auto (speziell bei Fahrzeugen mit ABS und ESP) sind auf den Abrollumfang der Seriengröße programmiert und lassen Abweichungen nur in engen Toleranzen zu.

Den Wert einfach im Motorsteuergerät zu ändern, ist nicht möglich. Will man nun z.B. auf 19“ Räder umrüsten, muss der Abrollumfang der Umrüstgröße mit dem Serienwert korrespondieren. Im o.g. Beispiel käme z.B. ein 225/35-19 mit Abrollumfang 1945 mm in Frage – ein 245/35-19 mit 1988 mm wäre unzulässig, da der die Toleranz (Grundregel: max. 2%) überschreitet und die Funktion von ABS und ESP u.U. nicht mehr fehlerfrei gewährleistet wäre.

Bei Allradfahrzeugen kann die Reaktion der Elektronik so sensibel sein, dass die Erneuerung von Reifen an nur einer Achse sogar zu Problemen führen kann. Einige Fahrzeughersteller schreiben bei Allradfahrzeugen daher immer den Austausch aller 4 Reifen vor. Also - nicht immer funktioniert technisch das, was auch (mehr oder weniger) problemlos in den Radkasten passt. Daher sollte bei einer geplanten Umrüstung vor dem Kauf der Reifen immer ein Blick in die Zulassungsunterlagen Teil 1 (ehem. KFZ-Brief) oder beim Kauf einer Zubehör-Rad-Reifenkombination Einblick in die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder das Teilegutachten genommen werden – dort sind die jeweiligen freigegebenen Reifengrößen angegeben.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Felgenberatungssystem oder im Tiremanager unter www.tiremanager.eu

Hier erfahren Sie...

  • welche Reifen und Felgen Sie generell auf Ihrem Fahrzeug fahren dürfen.
  • wie bestimmte Felgen auf Ihrem Fahrzeug wirken und dieses optisch aufwerten.
  • welche Reifen für Ihr Fahrzeug geeignet sind und das Fahrverhalten nachhaltig verbessern können.